Im selbstständigen Einzelhandel (hierzu zählen REWE und Edeka) gibt es mehrere Möglichkeiten der Listung und Abrechnung. Wir stellen euch die bekanntesten heute vor.
Lagerlistung
In allen Regionen, in denen du für deine Produkte eine Lagerlistung hast, bestellen die Märkte über ihr internes System. Du erhältst dann die Bestellungen der Lager und nicht die der Einzelmärkte. Wie der Begriff Lagerlistung bereits sagst, lieferst du deine Produkte an das Lager und dieser werden von dort aus an die entsprechenden Märkte geliefert. Bei dieser Art von Listung werden die Bestellungen direkt an die Zentrale mit Angabe der Lieferadresse und GLN fakturiert. Sollte trotz Listung dennoch ein Einzelmarkt direkt bei dir bestellen wollen, so reicht ein Hinweis auf die Lagerlistung aus.
Großer Vorteil: größere Bestellvolumen, wenige Lieferungen, weniger Rechnungen, wenig Aufwand für Datenpflege und Administration
Streckenlistung
Hast du mit deinen Produkten eine Streckenlistung, kann der Markt ebenfalls über das System bestellen, aber auch direkt bei dir. Geliefert werden die Produkte dann direkt an den Markt, die Abrechnung erfolgt wieder direkt an die Zentrale mit Angabe der Lieferadresse und GLN.
Vorteil: man bekommt ein gutes Gespür, welche Märkte gut laufen, welche Produkte besonders beliebt sind
Nachteil: sehr viele Lieferungen, kleine Bestellvolumen, sehr viele Rechnungen, hoher Aufwand für Datenpflege und Administration
Keine Listung - Direktverrechnung
Für die Märkte in Regionen, in der es (noch) keine Listung gibt, wird direkt an den Markt geliefert und auch mit dem Markt verrechnet.
Nachteil: sehr viele Lieferungen, kleine Bestellvolumen, sehr viele Rechnungen, hoher Aufwand für Datenpflege und Administration
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Lagerlistung für dich den wenigsten Aufwand bedeutet, aber auch mit einer höheren finanziellen Vorleistung verbunden ist.
Außerdem ist es extrem wichtig, egal bei welcher Verrechnungsart, dass deine Lieferscheine und Rechnungen korrekt sind. Dazu haben wir bereits 2 Blogbeiträge verfasst: Lieferschein und Rechnung
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